SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Winnenden. Große Kreisstadt mit rund 28.000 Einwohner*innen im Rems-Murr-Kreis. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Für das kostenlose Erstgespräch können Sie das Kontaktformular nutzen oder an info@smartpflege24.de schreiben. Hilfreich sind der gewünschte Versorgungsort Winnenden, die derzeitige Betreuung und die wichtigsten offenen Fragen. Diagnosen und vertrauliche Unterlagen besprechen wir nur soweit nötig. Das Gespräch dient der Orientierung und ist weder eine Aufnahmebestätigung noch die Zusage einer bestimmten Antwort- oder Startfrist.
Eine Diagnose allein legt den Umfang der außerklinischen Intensivpflege nicht fest. Für eine Anfrage aus Winnenden sind die aktuelle ärztliche Einschätzung, der Bedarf an Überwachung und die Situation der Atmung entscheidend. Bei Beatmung oder Trachealkanüle müssen außerdem die individuellen Voraussetzungen für die Versorgung außerhalb des Krankenhauses geklärt sein. Die medizinische Entscheidung liegt bei den zuständigen Ärzt*innen.
Ein Wechsel aus dem Krankenhaus ins Zuhause in Winnenden benötigt mehr als eine Terminvereinbarung. Es muss klar sein, wer ärztliche Unterlagen bereitstellt, welche Geräte notwendig sind und wer die Pflege tatsächlich übernehmen kann. Erst wenn Zulassung und die persönlichen Voraussetzungen geklärt sind, wird der Beginn individuell abgestimmt. Wir versprechen keine l ückenlose Übernahme allein aufgrund einer Anfrage.
Außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistung bei entsprechender Verordnung und Genehmigung. Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten gesetzliche Zuzahlungen: 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung; die persönliche Belastungsgrenze ist zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zahlen nicht zu. Für eine Anfrage aus Winnenden ist der Bescheid der Kasse maßgeblich.
Bei einer Beatmung über Maske stehen andere Fragen im Vordergrund als bei einer Trachealkanüle. Für die geplante Versorgung in Winnenden besprechen wir daher das konkrete Verfahren, erforderliche Hilfsmittel und die pflegerischen Aufgaben. Grundpflege und Unterstützung bei der Ernährung können hinzukommen. Medizinische Maßnahmen richten sich nach fachlicher Beurteilung, nicht nach einem pauschalen Leistungspaket.
SmartPflege24 befindet sich in der Gründungs- und Zulassungsphase. Deshalb ist eine Anfrage aus Winnenden noch keine bestätigte Aufnahme. Vorgesehen ist 1:1-Betreuung: eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Ob ein geeignetes Team für Ihren Bedarf zusammengestellt werden kann, muss gesondert geklärt werden. Wir nennen keine festen Personalzahlen und versprechen keinen sofortigen Pflegebeginn.
Ein Zuhause muss nicht wie ein Krankenhaus aussehen. Für die geplante Pflege in Winnenden müssen sich notwendige Geräte und pflegerische Tätigkeiten aber sicher in den Alltag einfügen lassen. Sinnvoll sind Angaben zu vorhandener Ausstattung, räumlichen Einschränkungen und Unterstützung durch Angehörige. Anpassungen und Hilfsmittel werden anhand des tatsächlichen Bedarfs besprochen.
Winnenden liegt im Rems-Murr-Kreis, rund 12 km Luftlinie nordwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Weinstadt, Kernen im Remstal und Waiblingen entgegen.
Suchen Sie eine liebevolle und professionelle außerklinische Intensivpflege in Winnenden? SmartPflege24 ist Ihr ambulanter Pflegedienst für 1:1 Pflege, Beatmung und 24-Stunden-Betreuung.

Verordnete und genehmigte AKI wird von der Krankenkasse getragen. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist ab 18 möglich: 10 % an bis zu 28 Tagen pro Jahr sowie 10 € je Verordnung. Persönliche Belastungsgrenzen und die Befreiung Minderjähriger sind zu beachten.
Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung und Klärung der medizinischen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Eine feste Frist nennen wir nicht.
Das geplante Modell ordnet während eines Dienstes eine Fachkraft einem Patienten zu. Mehrere Dienste können unterschiedliche Personen erfordern; ein bestehender Dienstplan wird nicht zugesagt.
Die betroffene Person und ihre Bezugspersonen werden nach ihren Wünschen beteiligt. Pflegerische und medizinische Zuständigkeiten müssen dabei klar voneinander abgegrenzt bleiben.
Ärztliche Unterlagen, Kostengenehmigung und Hilfsmittelbedarf sollten bekannt sein. Eine konkrete Abstimmung erfolgt im Einzelfall; vorhandene Klinikpartnerschaften werden nicht vorausgesetzt.
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