Häusliche Krankenpflege ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse nach § 37 SGB V. SmartPflege24 übernimmt in Schorndorf und Umgebung die medizinisch verordnete Pflege bei Ihnen zu Hause.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Häusliche Krankenpflege (HKP) umfasst alle medizinisch-pflegerischen Leistungen, die auf ärztliche Verordnung zu Hause durchgeführt werden. Sie soll Krankenhausaufenthalte vermeiden oder verkürzen und die ärztliche Behandlung unterstützen.
Jede*r gesetzlich Versicherte hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege, wenn ein Arzt sie verordnet. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich. Die Kosten trägt die Krankenkasse; die üblichen gesetzlichen Zuzahlungen können anfallen.
1. Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege aus (Muster 12). 2. Sie reichen die Verordnung bei SmartPflege24 ein – wir kümmern uns um alles Weitere. 3. Wir stimmen mit Ihrer Krankenkasse ab und starten die Versorgung.
Nein. Häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V ist unabhängig vom Pflegegrad und wird ausschließlich auf ärztliche Verordnung geleistet.
Das richtet sich nach der ärztlichen Verordnung – von einmal wöchentlich (z. B. Verbandwechsel) bis mehrmals täglich (z. B. Insulingabe).
Es gilt die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten (für maximal 28 Tage pro Jahr) plus 10 € pro Verordnung. Chroniker sind häufig befreit.
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