SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Weinstadt. Große Kreisstadt mit rund 27.000 Einwohner*innen im Remstal. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Weinstadt liegt im Remstal (Rems-Murr-Kreis), rund 11 km Luftlinie westlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Kernen im Remstal, Waiblingen und Aichwald entgegen.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Weinstadt möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Angehörige in Weinstadt sollen erkennen können, was schon möglich ist und was noch vorbereitet wird. Derzeit nehmen wir Anfragen entgegen; die Versorgung selbst ist an Zulassung und individuelle Voraussetzungen gebunden. Geplant ist Fachpflege im 1:1-Modell. Konkrete Dienstbesetzungen oder Starttermine können daraus nicht abgeleitet werden und werden erst im weiteren Aufnahmeprozess geklärt.
Wenn Sie Intensivpflege in Weinstadt suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Eine pauschale Zusage „kostenlos für alle“ wäre für Intensivpflege in Weinstadt nicht richtig. Bei Verordnung und Genehmigung trägt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich 10 % Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 € je Verordnung, begrenzt durch die persönliche Belastungsgrenze. Unter 18 Jahren fällt diese Zuzahlung nicht an. Individuelle Fragen klärt die zuständige Kasse.
Ein Wechsel aus dem Krankenhaus ins Zuhause in Weinstadt benötigt mehr als eine Terminvereinbarung. Es muss klar sein, wer ärztliche Unterlagen bereitstellt, welche Geräte notwendig sind und wer die Pflege tatsächlich übernehmen kann. Erst wenn Zulassung und die persönlichen Voraussetzungen geklärt sind, wird der Beginn individuell abgestimmt. Wir versprechen keine lückenlose Übernahme allein aufgrund einer Anfrage.
Für Menschen in Weinstadt mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Im Gespräch über eine mögliche Versorgung in Weinstadt geht es auch um Platz für Pflegebett und Hilfsmittel, die Stromversorgung der Geräte und die Zugänglichkeit des Wohnraums. Welche Ausstattung erforderlich ist, legen die verantwortlichen Fachstellen individuell fest. Vorhandene Hilfsmittel und offene Lieferfragen sollten frühzeitig benannt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass Ersatzgeräte bereits verfügbar sind.
Sie suchen Beatmungspflege oder 24-Stunden-Intensivpflege in Weinstadt? Unser Ratgeber erklärt alles Wichtige zur 1:1-Betreuung im vertrauten Zuhause im Rems-Murr-Kreis.

Die Genehmigung der Kasse ist für die Übernahme nach § 37c SGB V entscheidend. Erwachsene leisten grundsätzlich 10 % für maximal 28 Tage im Jahr und 10 € pro Verordnung. Die Belastungsgrenze gilt; unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung und Klärung der medizinischen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Eine feste Frist nennen wir nicht.
Bei der vorgesehenen 1:1-Versorgung betreut eine Fachkraft im jeweiligen Dienst einen Patienten. Welche Besetzung für Weinstadt möglich ist, muss vor einer Aufnahme geklärt werden.
Die betroffene Person und ihre Bezugspersonen werden nach ihren Wünschen beteiligt. Pflegerische und medizinische Zuständigkeiten müssen dabei klar voneinander abgegrenzt bleiben.
Hilfreich sind Informationen zur geplanten Entlassung und zum verordneten Bedarf. Die Versorgung muss verbindlich geklärt sein, bevor aus einer Anfrage ein Pflegebeginn wird.
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