SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Stutensee. Stadt mit rund 25.000 Einwohner*innen nördlich von Karlsruhe. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Ein Wechsel aus dem Krankenhaus ins Zuhause in Stutensee benötigt mehr als eine Terminvereinbarung. Es muss klar sein, wer ärztliche Unterlagen bereitstellt, welche Geräte notwendig sind und wer die Pflege tatsächlich übernehmen kann. Erst wenn Zulassung und die persönlichen Voraussetzungen geklärt sind, wird der Beginn individuell abgestimmt. Wir versprechen keine lückenlose Übernahme allein aufgrund einer Anfrage.
Angehörige in Stutensee sollen erkennen können, was schon möglich ist und was noch vorbereitet wird. Derzeit nehmen wir Anfragen entgegen; die Versorgung selbst ist an Zulassung und individuelle Voraussetzungen gebunden. Geplant ist Fachpflege im 1:1-Modell. Konkrete Dienstbesetzungen oder Starttermine können daraus nicht abgeleitet werden und werden erst im weiteren Aufnahmeprozess geklärt.
Wo können Pflegebett und medizinische Geräte stehen, und welche Wege müssen zugänglich bleiben? Solche Fragen helfen bei der Vorbereitung einer Anfrage aus Stutensee. Auch die Zuständigkeit für Hilfsmittel und deren Einweisung sollte geklärt sein. Ein individuelles Sicherheitskonzept ist Teil der weiteren Planung; eine allgemeine Internetseite kann es nicht ersetzen.
Eine pauschale Zusage „kostenlos für alle“ wäre für Intensivpflege in Stutensee nicht richtig. Bei Verordnung und Genehmigung trägt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich 10 % Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 € je Verordnung, begrenzt durch die persönliche Belastungsgrenze. Unter 18 Jahren fällt diese Zuzahlung nicht an. Individuelle Fragen klärt die zuständige Kasse.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Stutensee möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Für Menschen in Stutensee mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Im ersten Austausch zu Stutensee stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Stutensee liegt nördlich von Karlsruhe, rund 85 km Luftlinie westlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Eggenstein-Leopoldshafen, Bruchsal und Karlsruhe entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Derzeit geht es für Stutensee um Beratung und Vorbereitung. Ob eine Versorgung möglich wird, klären wir anhand Ihres Bedarfs und nach Abschluss der Zulassung.
Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Das geplante Modell ordnet während eines Dienstes eine Fachkraft einem Patienten zu. Mehrere Dienste können unterschiedliche Personen erfordern; ein bestehender Dienstplan wird nicht zugesagt.
Sie brauchen zunächst keinen vollständigen Antrag. Nennen Sie den Ort Stutensee und Ihre wichtigsten Fragen per E-Mail oder Formular; weitere Angaben werden im Gespräch geklärt.
Ärztliche Unterlagen, Kostengenehmigung und Hilfsmittelbedarf sollten bekannt sein. Eine konkrete Abstimmung erfolgt im Einzelfall; vorhandene Klinikpartnerschaften werden nicht vorausgesetzt.
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