SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Karlsruhe. Zweitgrößte Stadt Baden-Württembergs mit rund 310.000 Einwohner*innen. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Karlsruhe liegt in Baden-Württemberg (Regierungsbezirk Karlsruhe), rund 85 km Luftlinie westlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Ettlingen, Rheinstetten und Eggenstein-Leopoldshafen entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Wo können Pflegebett und medizinische Geräte stehen, und welche Wege müssen zugänglich bleiben? Solche Fragen helfen bei der Vorbereitung einer Anfrage aus Karlsruhe. Auch die Zuständigkeit für Hilfsmittel und deren Einweisung sollte geklärt sein. Ein individuelles Sicherheitskonzept ist Teil der weiteren Planung; eine allgemeine Internetseite kann es nicht ersetzen.
Eine pauschale Zusage „kostenlos für alle“ wäre für Intensivpflege in Karlsruhe nicht richtig. Bei Verordnung und Genehmigung trägt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich 10 % Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 € je Verordnung, begrenzt durch die persönliche Belastungsgrenze. Unter 18 Jahren fällt diese Zuzahlung nicht an. Individuelle Fragen klärt die zuständige Kasse.
Im ersten Austausch zu Karlsruhe stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Das geplante Angebot umfasst die Begleitung bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen in Karlsruhe nötig wären, ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Pflegeplan. Auch Ernährung, Körperpflege und Mobilität werden berücksichtigt. Geräteinstellungen und Kanülenversorgung sind keine Selbsthilfemaßnahmen; sie gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachpersonen.
Ein Wechsel aus dem Krankenhaus ins Zuhause in Karlsruhe benötigt mehr als eine Terminvereinbarung. Es muss klar sein, wer ärztliche Unterlagen bereitstellt, welche Geräte notwendig sind und wer die Pflege tatsächlich übernehmen kann. Erst wenn Zulassung und die persönlichen Voraussetzungen geklärt sind, wird der Beginn individuell abgestimmt. Wir versprechen keine lückenlose Übernahme allein aufgrund einer Anfrage.
Eine Diagnose allein legt den Umfang der außerklinischen Intensivpflege nicht fest. Für eine Anfrage aus Karlsruhe sind die aktuelle ärztliche Einschätzung, der Bedarf an Überwachung und die Situation der Atmung entscheidend. Bei Beatmung oder Trachealkanüle müssen außerdem die individuellen Voraussetzungen für die Versorgung außerhalb des Krankenhauses geklärt sein. Die medizinische Entscheidung liegt bei den zuständigen Ärzt*innen.
Angehörige in Karlsruhe sollen erkennen können, was schon möglich ist und was noch vorbereitet wird. Derzeit nehmen wir Anfragen entgegen; die Versorgung selbst ist an Zulassung und individuelle Voraussetzungen gebunden. Geplant ist Fachpflege im 1:1-Modell. Konkrete Dienstbesetzungen oder Starttermine können daraus nicht abgeleitet werden und werden erst im weiteren Aufnahmeprozess geklärt.
Sie suchen außerklinische Intensivpflege in Karlsruhe? Unser Ratgeber informiert über Beatmungspflege, 24-Stunden-Betreuung zu Hause und die Kostenübernahme durch Kranken- und Pflegekasse.

Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung und Klärung der medizinischen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Eine feste Frist nennen wir nicht.
Maskenbeatmung und Beatmung über eine Trachealkanüle stellen unterschiedliche Anforderungen. Beide gehören zu den geplanten Schwerpunkten, abhängig von Zulassung und konkretem Bedarf.
Die betroffene Person und ihre Bezugspersonen werden nach ihren Wünschen beteiligt. Pflegerische und medizinische Zuständigkeiten müssen dabei klar voneinander abgegrenzt bleiben.
Hilfreich sind Informationen zur geplanten Entlassung und zum verordneten Bedarf. Die Versorgung muss verbindlich geklärt sein, bevor aus einer Anfrage ein Pflegebeginn wird.
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