SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Geislingen an der Steige. Große Kreisstadt mit rund 28.000 Einwohner*innen am Albaufstieg. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Geislingen an der Steige liegt am Albaufstieg (Landkreis Göppingen), rund 30 km Luftlinie südöstlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Donzdorf, Süßen und Eislingen/Fils entgegen.
Bei einer Beatmung über Maske stehen andere Fragen im Vordergrund als bei einer Trachealkanüle. Für die geplante Versorgung in Geislingen an der Steige besprechen wir daher das konkrete Verfahren, erforderliche Hilfsmittel und die pflegerischen Aufgaben. Grundpflege und Unterstützung bei der Ernährung können hinzukommen. Medizinische Maßnahmen richten sich nach fachlicher Beurteilung, nicht nach einem pauschalen Leistungspaket.
Wenn Sie Intensivpflege in Geislingen an der Steige suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Im Gespräch über eine mögliche Versorgung in Geislingen an der Steige geht es auch um Platz für Pflegebett und Hilfsmittel, die Stromversorgung der Geräte und die Zugänglichkeit des Wohnraums. Welche Ausstattung erforderlich ist, legen die verantwortlichen Fachstellen individuell fest. Vorhandene Hilfsmittel und offene Lieferfragen sollten frühzeitig benannt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass Ersatzgeräte bereits verfügbar sind.
Steht eine Entlassung nach Geislingen an der Steige an, sollten Verordnung, Genehmigung, Hilfsmittel und eine verbindlich geklärte Versorgung zusammenpassen. Die Abstimmung mit behandelnden Ärzt*innen, Entlassmanagement und Hilfsmittelversorgung wäre Teil der individuellen Vorbereitung. Bestehende Klinikpartnerschaften behaupten wir nicht. Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung.
Eine Diagnose allein legt den Umfang der außerklinischen Intensivpflege nicht fest. Für eine Anfrage aus Geislingen an der Steige sind die aktuelle ärztliche Einschätzung, der Bedarf an Überwachung und die Situation der Atmung entscheidend. Bei Beatmung oder Trachealkanüle müssen außerdem die individuellen Voraussetzungen für die Versorgung außerhalb des Krankenhauses geklärt sein. Die medizinische Entscheidung liegt bei den zuständigen Ärzt*innen.
SmartPflege24 befindet sich in der Gründungs- und Zulassungsphase. Deshalb ist eine Anfrage aus Geislingen an der Steige noch keine bestätigte Aufnahme. Vorgesehen ist 1:1-Betreuung: eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Ob ein geeignetes Team für Ihren Bedarf zusammengestellt werden kann, muss gesondert geklärt werden. Wir nennen keine festen Personalzahlen und versprechen keinen sofortigen Pflegebeginn.
Außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistung bei entsprechender Verordnung und Genehmigung. Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten gesetzliche Zuzahlungen: 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung; die persönliche Belastungsgrenze ist zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zahlen nicht zu. Für eine Anfrage aus Geislingen an der Steige ist der Bescheid der Kasse maßgeblich.
Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung und Klärung der medizinischen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Eine feste Frist nennen wir nicht.
Bei der vorgesehenen 1:1-Versorgung betreut eine Fachkraft im jeweiligen Dienst einen Patienten. Welche Besetzung für Geislingen an der Steige möglich ist, muss vor einer Aufnahme geklärt werden.
Die betroffene Person und ihre Bezugspersonen werden nach ihren Wünschen beteiligt. Pflegerische und medizinische Zuständigkeiten müssen dabei klar voneinander abgegrenzt bleiben.
Hilfreich sind Informationen zur geplanten Entlassung und zum verordneten Bedarf. Die Versorgung muss verbindlich geklärt sein, bevor aus einer Anfrage ein Pflegebeginn wird.
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