SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Eislingen/Fils. Stadt mit rund 21.000 Einwohner*innen an der Fils. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Das geplante Angebot umfasst die Begleitung bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen in Eislingen/Fils nötig wären, ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Pflegeplan. Auch Ernährung, Körperpflege und Mobilität werden berücksichtigt. Geräteinstellungen und Kanülenversorgung sind keine Selbsthilfemaßnahmen; sie gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachpersonen.
Im ersten Austausch zu Eislingen/Fils stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Eislingen/Fils liegt an der Fils (Landkreis Göppingen), rund 18 km Luftlinie südöstlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Göppingen, Süßen und Rechberghausen entgegen.
Für Menschen in Eislingen/Fils mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Im Gespräch über eine mögliche Versorgung in Eislingen/Fils geht es auch um Platz für Pflegebett und Hilfsmittel, die Stromversorgung der Geräte und die Zugänglichkeit des Wohnraums. Welche Ausstattung erforderlich ist, legen die verantwortlichen Fachstellen individuell fest. Vorhandene Hilfsmittel und offene Lieferfragen sollten frühzeitig benannt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass Ersatzgeräte bereits verfügbar sind.
Angehörige in Eislingen/Fils sollen erkennen können, was schon möglich ist und was noch vorbereitet wird. Derzeit nehmen wir Anfragen entgegen; die Versorgung selbst ist an Zulassung und individuelle Voraussetzungen gebunden. Geplant ist Fachpflege im 1:1-Modell. Konkrete Dienstbesetzungen oder Starttermine können daraus nicht abgeleitet werden und werden erst im weiteren Aufnahmeprozess geklärt.
Steht eine Entlassung nach Eislingen/Fils an, sollten Verordnung, Genehmigung, Hilfsmittel und eine verbindlich geklärte Versorgung zusammenpassen. Die Abstimmung mit behandelnden Ärzt*innen, Entlassmanagement und Hilfsmittelversorgung wäre Teil der individuellen Vorbereitung. Bestehende Klinikpartnerschaften behaupten wir nicht. Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung.
Außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistung bei entsprechender Verordnung und Genehmigung. Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten gesetzliche Zuzahlungen: 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung; die persönliche Belastungsgrenze ist zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zahlen nicht zu. Für eine Anfrage aus Eislingen/Fils ist der Bescheid der Kasse maßgeblich.
Sie können sich für Eislingen/Fils unverbindlich melden. Eine Nachricht ist noch keine Versorgungszusage, da die Zulassung und die individuelle Aufnahmeplanung abgeschlossen sein müssen.
Verordnete und genehmigte AKI wird von der Krankenkasse getragen. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist ab 18 möglich: 10 % an bis zu 28 Tagen pro Jahr sowie 10 € je Verordnung. Persönliche Belastungsgrenzen und die Befreiung Minderjähriger sind zu beachten.
1:1 bedeutet eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Es bedeutet nicht, dass dieselbe Person ohne Unterbrechung arbeitet. Besetzung und Vertretung müssen individuell geplant werden.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder info@smartpflege24.de. Eine kurze Beschreibung Ihrer Fragen genügt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Wir behaupten keine bestehenden Klinikkooperationen. Nötige Abstimmungen mit dem Entlassmanagement wären mit Ihrer Zustimmung Teil der individuellen Aufnahmevorbereitung.
Schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich per E-Mail.
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