SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Weil der Stadt. Kepler-Stadt mit rund 19.000 Einwohner*innen im Würmtal. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Bei der Kostenklärung für Weil der Stadt müssen Leistungsanspruch und Eigenanteil getrennt betrachtet werden. Eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse sind Voraussetzungen der Übernahme nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % an höchstens 28 Tagen jährlich plus 10 € pro Verordnung anfallen. Es gilt die Belastungsgrenze; Minderjährige sind von dieser Zuzahlung ausgenommen.
Bei einer Beatmung über Maske stehen andere Fragen im Vordergrund als bei einer Trachealkanüle. Für die geplante Versorgung in Weil der Stadt besprechen wir daher das konkrete Verfahren, erforderliche Hilfsmittel und die pflegerischen Aufgaben. Grundpflege und Unterstützung bei der Ernährung können hinzukommen. Medizinische Maßnahmen richten sich nach fachlicher Beurteilung, nicht nach einem pauschalen Leistungspaket.
Ein Zuhause muss nicht wie ein Krankenhaus aussehen. Für die geplante Pflege in Weil der Stadt müssen sich notwendige Geräte und pflegerische Tätigkeiten aber sicher in den Alltag einfügen lassen. Sinnvoll sind Angaben zu vorhandener Ausstattung, räumlichen Einschränkungen und Unterstützung durch Angehörige. Anpassungen und Hilfsmittel werden anhand des tatsächlichen Bedarfs besprochen.
Unser Vorhaben für Weil der Stadt ist eine individuell geplante außerklinische Versorgung nach Abschluss der Zulassung. Beim Modell 1:1 ist eine Pflegefachkraft einem Patienten während ihres Dienstes zugeordnet. Das beschreibt das Betreuungskonzept, nicht bereits verfügbare Dienste. Personal, Vertretung und notwendiger Stundenumfang müssen vor einer verbindlichen Aufnahme nachvollziehbar abgestimmt werden.
Im ersten Austausch zu Weil der Stadt stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Weil der Stadt liegt im Würmtal (Landkreis Böblingen), rund 50 km Luftlinie westlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Renningen, Calw und Sindelfingen entgegen.
Steht eine Entlassung nach Weil der Stadt an, sollten Verordnung, Genehmigung, Hilfsmittel und eine verbindlich geklärte Versorgung zusammenpassen. Die Abstimmung mit behandelnden Ärzt*innen, Entlassmanagement und Hilfsmittelversorgung wäre Teil der individuellen Vorbereitung. Bestehende Klinikpartnerschaften behaupten wir nicht. Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung.
Für Menschen in Weil der Stadt mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Derzeit geht es für Weil der Stadt um Beratung und Vorbereitung. Ob eine Versorgung möglich wird, klären wir anhand Ihres Bedarfs und nach Abschluss der Zulassung.
Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Für Weil der Stadt gibt es keine pauschale Startzusage. Zunächst müssen Zulassung, Genehmigung und die tatsächlichen Versorgungsmöglichkeiten geklärt werden.
Das Vorhaben umfasst Pflege bei Trachealkanüle und Beatmung. Daraus folgt kein allgemeiner Leistungsanspruch; die medizinischen Anforderungen für Weil der Stadt müssen gesondert geklärt werden.
Die betroffene Person und ihre Bezugspersonen werden nach ihren Wünschen beteiligt. Pflegerische und medizinische Zuständigkeiten müssen dabei klar voneinander abgegrenzt bleiben.
Schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich per E-Mail.
Jetzt per E-Mail beraten lassen