Pflegende Angehörige brauchen Auszeiten. Mit der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI übernimmt SmartPflege24 in Schorndorf die Pflege, wenn Sie krank sind, Urlaub machen oder eine Pause brauchen.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die private Pflegeperson (z. B. Ehepartner, Tochter, Sohn) verhindert ist – durch Krankheit, Urlaub oder einfach eine dringend nötige Auszeit.
Seit 1. Juli 2025 gibt es einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr (ab Pflegegrad 2). Das Budget kann flexibel auf beide Leistungen aufgeteilt werden.
1. Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen (wir helfen dabei). 2. Einsatz mit uns planen – flexibel stunden- oder tageweise. 3. Wir übernehmen die Pflege bei Ihnen zu Hause. 4. Wir unterstützen bei Fragen zur Kostenübernahme.
Verhinderungspflege ist ab Pflegegrad 2 möglich. Die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten ist seit 1. Juli 2025 entfallen.
Ja. Verhinderungspflege kann sowohl stundenweise (unter 8 Stunden pro Tag) als auch tageweise (mehr als 8 Stunden) in Anspruch genommen werden.
Bei stundenweiser Verhinderungspflege ja – das Pflegegeld läuft ungekürzt weiter. Bei tageweiser Verhinderungspflege wird es für die entsprechenden Tage zur Hälfte weitergezahlt.
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