SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Trossingen. Stadt mit rund 16.000 Einwohner*innen auf der Baar. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Unser Vorhaben für Trossingen ist eine individuell geplante außerklinische Versorgung nach Abschluss der Zulassung. Beim Modell 1:1 ist eine Pflegefachkraft einem Patienten während ihres Dienstes zugeordnet. Das beschreibt das Betreuungskonzept, nicht bereits verfügbare Dienste. Personal, Vertretung und notwendiger Stundenumfang müssen vor einer verbindlichen Aufnahme nachvollziehbar abgestimmt werden.
Das geplante Angebot umfasst die Begleitung bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen in Trossingen nötig wären, ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Pflegeplan. Auch Ernährung, Körperpflege und Mobilität werden berücksichtigt. Geräteinstellungen und Kanülenversorgung sind keine Selbsthilfemaßnahmen; sie gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachpersonen.
Im Gespräch über eine mögliche Versorgung in Trossingen geht es auch um Platz für Pflegebett und Hilfsmittel, die Stromversorgung der Geräte und die Zugänglichkeit des Wohnraums. Welche Ausstattung erforderlich ist, legen die verantwortlichen Fachstellen individuell fest. Vorhandene Hilfsmittel und offene Lieferfragen sollten frühzeitig benannt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass Ersatzgeräte bereits verfügbar sind.
Im ersten Austausch zu Trossingen stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Steht eine Entlassung nach Trossingen an, sollten Verordnung, Genehmigung, Hilfsmittel und eine verbindlich geklärte Versorgung zusammenpassen. Die Abstimmung mit behandelnden Ärzt*innen, Entlassmanagement und Hilfsmittelversorgung wäre Teil der individuellen Vorbereitung. Bestehende Klinikpartnerschaften behaupten wir nicht. Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung.
Für Menschen in Trossingen mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Bei der Kostenklärung für Trossingen müssen Leistungsanspruch und Eigenanteil getrennt betrachtet werden. Eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse sind Voraussetzungen der Übernahme nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % an höchstens 28 Tagen jährlich plus 10 € pro Verordnung anfallen. Es gilt die Belastungsgrenze; Minderjährige sind von dieser Zuzahlung ausgenommen.
Trossingen liegt auf der Baar (Landkreis Tuttlingen), rund 105 km Luftlinie südwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Spaichingen, Rottweil und Bad Dürrheim entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Sie können sich für Trossingen unverbindlich melden. Eine Nachricht ist noch keine Versorgungszusage, da die Zulassung und die individuelle Aufnahmeplanung abgeschlossen sein müssen.
Verordnete und genehmigte AKI wird von der Krankenkasse getragen. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist ab 18 möglich: 10 % an bis zu 28 Tagen pro Jahr sowie 10 € je Verordnung. Persönliche Belastungsgrenzen und die Befreiung Minderjähriger sind zu beachten.
Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung und Klärung der medizinischen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Eine feste Frist nennen wir nicht.
Geplant sind invasive und nicht-invasive Beatmungspflege sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen tatsächlich nötig und möglich sind, richtet sich nach Verordnung und individueller Prüfung.
Im Gespräch können Sie angeben, welche Hilfe bereits durch Angehörige erfolgt. Aufgaben und Grenzen werden anhand der persönlichen Situation besprochen, ohne die Fachpflege pauschal auf die Familie zu übertragen.
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