SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Singen (Hohentwiel). Große Kreisstadt mit rund 49.000 Einwohner*innen am Hegau. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Unser Vorhaben für Singen (Hohentwiel) ist eine individuell geplante außerklinische Versorgung nach Abschluss der Zulassung. Beim Modell 1:1 ist eine Pflegefachkraft einem Patienten während ihres Dienstes zugeordnet. Das beschreibt das Betreuungskonzept, nicht bereits verfügbare Dienste. Personal, Vertretung und notwendiger Stundenumfang müssen vor einer verbindlichen Aufnahme nachvollziehbar abgestimmt werden.
Wenn Sie Intensivpflege in Singen (Hohentwiel) suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Für die Rückkehr nach Singen (Hohentwiel) ist eine gemeinsame Aufgabenliste hilfreich: medizinische Unterlagen, Kostenzusage, Hilfsmittel und Zuständigkeiten. Mit Ihrer Zustimmung kann die nötige Abstimmung im Aufnahmeprozess vorbereitet werden. Das ist eine geplante Zusammenarbeit im Einzelfall und keine vorhandene Kooperation mit bestimmten Kliniken. Ein verbindlicher Pflegebeginn setzt den Abschluss der Zulassung voraus.
Ob eine Versorgung in Singen (Hohentwiel) geeignet ist, hängt nicht nur vom Krankheitsnamen ab. Maßgeblich sind die medizinisch notwendigen Maßnahmen und die Möglichkeit, diese im häuslichen Umfeld umzusetzen. Ärztliche Unterlagen beschreiben beispielsweise die Beatmungssituation und den Unterstützungsbedarf. Wir möchten im Erstgespräch verstehen, welche Hilfe benötigt wird; eine medizinische Beurteilung ersetzen wir dabei nicht.
Außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistung bei entsprechender Verordnung und Genehmigung. Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten gesetzliche Zuzahlungen: 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung; die persönliche Belastungsgrenze ist zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zahlen nicht zu. Für eine Anfrage aus Singen (Hohentwiel) ist der Bescheid der Kasse maßgeblich.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Singen (Hohentwiel) möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Im Gespräch über eine mögliche Versorgung in Singen (Hohentwiel) geht es auch um Platz für Pflegebett und Hilfsmittel, die Stromversorgung der Geräte und die Zugänglichkeit des Wohnraums. Welche Ausstattung erforderlich ist, legen die verantwortlichen Fachstellen individuell fest. Vorhandene Hilfsmittel und offene Lieferfragen sollten frühzeitig benannt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass Ersatzgeräte bereits verfügbar sind.
Singen (Hohentwiel) liegt am Hegau (Landkreis Konstanz), rund 125 km Luftlinie südwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Radolfzell am Bodensee, Überlingen und Tuttlingen entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Die Genehmigung der Kasse ist für die Übernahme nach § 37c SGB V entscheidend. Erwachsene leisten grundsätzlich 10 % für maximal 28 Tage im Jahr und 10 € pro Verordnung. Die Belastungsgrenze gilt; unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
Eine gewünschte Aufnahme wird im Einzelfall geprüft. Nach Zulassung und abgeschlossener Planung wird der Termin gemeinsam vereinbart, nicht allein durch das Absenden eines Formulars.
1:1 bedeutet eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Es bedeutet nicht, dass dieselbe Person ohne Unterbrechung arbeitet. Besetzung und Vertretung müssen individuell geplant werden.
Sie brauchen zunächst keinen vollständigen Antrag. Nennen Sie den Ort Singen (Hohentwiel) und Ihre wichtigsten Fragen per E-Mail oder Formular; weitere Angaben werden im Gespräch geklärt.
Hilfreich sind Informationen zur geplanten Entlassung und zum verordneten Bedarf. Die Versorgung muss verbindlich geklärt sein, bevor aus einer Anfrage ein Pflegebeginn wird.
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