SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Schwäbisch Hall. Große Kreisstadt mit rund 41.000 Einwohner*innen am Kocher. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Für die Rückkehr nach Schwäbisch Hall ist eine gemeinsame Aufgabenliste hilfreich: medizinische Unterlagen, Kostenzusage, Hilfsmittel und Zuständigkeiten. Mit Ihrer Zustimmung kann die nötige Abstimmung im Aufnahmeprozess vorbereitet werden. Das ist eine geplante Zusammenarbeit im Einzelfall und keine vorhandene Kooperation mit bestimmten Kliniken. Ein verbindlicher Pflegebeginn setzt den Abschluss der Zulassung voraus.
Unser Vorhaben für Schwäbisch Hall ist eine individuell geplante außerklinische Versorgung nach Abschluss der Zulassung. Beim Modell 1:1 ist eine Pflegefachkraft einem Patienten während ihres Dienstes zugeordnet. Das beschreibt das Betreuungskonzept, nicht bereits verfügbare Dienste. Personal, Vertretung und notwendiger Stundenumfang müssen vor einer verbindlichen Aufnahme nachvollziehbar abgestimmt werden.
Eine pauschale Zusage „kostenlos für alle“ wäre für Intensivpflege in Schwäbisch Hall nicht richtig. Bei Verordnung und Genehmigung trägt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich 10 % Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 € je Verordnung, begrenzt durch die persönliche Belastungsgrenze. Unter 18 Jahren fällt diese Zuzahlung nicht an. Individuelle Fragen klärt die zuständige Kasse.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Schwäbisch Hall möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Wenn Sie Intensivpflege in Schwäbisch Hall suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Schwäbisch Hall liegt am Kocher (Landkreis Schwäbisch Hall), rund 35 km Luftlinie nordöstlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Künzelsau, Öhringen und Crailsheim entgegen.
Wo können Pflegebett und medizinische Geräte stehen, und welche Wege müssen zugänglich bleiben? Solche Fragen helfen bei der Vorbereitung einer Anfrage aus Schwäbisch Hall. Auch die Zuständigkeit für Hilfsmittel und deren Einweisung sollte geklärt sein. Ein individuelles Sicherheitskonzept ist Teil der weiteren Planung; eine allgemeine Internetseite kann es nicht ersetzen.
Für Menschen in Schwäbisch Hall mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Wenn Sie oder ein Angehöriger außerklinische Intensivpflege in Schwäbisch Hall benötigen, sind wir für Sie da. Erfahren Sie alles über unsere 1:1-Betreuung zu Hause.

Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung und Klärung der medizinischen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Eine feste Frist nennen wir nicht.
Das geplante Modell ordnet während eines Dienstes eine Fachkraft einem Patienten zu. Mehrere Dienste können unterschiedliche Personen erfordern; ein bestehender Dienstplan wird nicht zugesagt.
Im Gespräch können Sie angeben, welche Hilfe bereits durch Angehörige erfolgt. Aufgaben und Grenzen werden anhand der persönlichen Situation besprochen, ohne die Fachpflege pauschal auf die Familie zu übertragen.
Wir behaupten keine bestehenden Klinikkooperationen. Nötige Abstimmungen mit dem Entlassmanagement wären mit Ihrer Zustimmung Teil der individuellen Aufnahmevorbereitung.
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