SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Rastatt. Große Kreisstadt mit rund 51.000 Einwohner*innen an der Murg. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Bei einer Beatmung über Maske stehen andere Fragen im Vordergrund als bei einer Trachealkanüle. Für die geplante Versorgung in Rastatt besprechen wir daher das konkrete Verfahren, erforderliche Hilfsmittel und die pflegerischen Aufgaben. Grundpflege und Unterstützung bei der Ernährung können hinzukommen. Medizinische Maßnahmen richten sich nach fachlicher Beurteilung, nicht nach einem pauschalen Leistungspaket.
Rastatt liegt an der Murg (Landkreis Rastatt), rund 100 km Luftlinie westlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Gaggenau, Baden-Baden und Rheinstetten entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistung bei entsprechender Verordnung und Genehmigung. Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten gesetzliche Zuzahlungen: 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung; die persönliche Belastungsgrenze ist zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zahlen nicht zu. Für eine Anfrage aus Rastatt ist der Bescheid der Kasse maßgeblich.
Für die Rückkehr nach Rastatt ist eine gemeinsame Aufgabenliste hilfreich: medizinische Unterlagen, Kostenzusage, Hilfsmittel und Zuständigkeiten. Mit Ihrer Zustimmung kann die nötige Abstimmung im Aufnahmeprozess vorbereitet werden. Das ist eine geplante Zusammenarbeit im Einzelfall und keine vorhandene Kooperation mit bestimmten Kliniken. Ein verbindlicher Pflegebeginn setzt den Abschluss der Zulassung voraus.
SmartPflege24 befindet sich in der Gründungs- und Zulassungsphase. Deshalb ist eine Anfrage aus Rastatt noch keine bestätigte Aufnahme. Vorgesehen ist 1:1-Betreuung: eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Ob ein geeignetes Team für Ihren Bedarf zusammengestellt werden kann, muss gesondert geklärt werden. Wir nennen keine festen Personalzahlen und versprechen keinen sofortigen Pflegebeginn.
Im ersten Austausch zu Rastatt stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Ob eine Versorgung in Rastatt geeignet ist, hängt nicht nur vom Krankheitsnamen ab. Maßgeblich sind die medizinisch notwendigen Maßnahmen und die Möglichkeit, diese im häuslichen Umfeld umzusetzen. Ärztliche Unterlagen beschreiben beispielsweise die Beatmungssituation und den Unterstützungsbedarf. Wir möchten im Erstgespräch verstehen, welche Hilfe benötigt wird; eine medizinische Beurteilung ersetzen wir dabei nicht.
Im Gespräch über eine mögliche Versorgung in Rastatt geht es auch um Platz für Pflegebett und Hilfsmittel, die Stromversorgung der Geräte und die Zugänglichkeit des Wohnraums. Welche Ausstattung erforderlich ist, legen die verantwortlichen Fachstellen individuell fest. Vorhandene Hilfsmittel und offene Lieferfragen sollten frühzeitig benannt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass Ersatzgeräte bereits verfügbar sind.
Finden Sie professionelle außerklinische Intensivpflege in Rastatt. Unser Ratgeber erklärt alles zur 1:1-Betreuung bei Beatmung und Tracheostoma in den eigenen vier Wänden.

Die Genehmigung der Kasse ist für die Übernahme nach § 37c SGB V entscheidend. Erwachsene leisten grundsätzlich 10 % für maximal 28 Tage im Jahr und 10 € pro Verordnung. Die Belastungsgrenze gilt; unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
Für Rastatt gibt es keine pauschale Startzusage. Zunächst müssen Zulassung, Genehmigung und die tatsächlichen Versorgungsmöglichkeiten geklärt werden.
Geplant sind invasive und nicht-invasive Beatmungspflege sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen tatsächlich nötig und möglich sind, richtet sich nach Verordnung und individueller Prüfung.
Wünsche von Betroffenen und Angehörigen sollen in die Planung einfließen. Medizinische Maßnahmen bleiben an fachliche Vorgaben gebunden; die Familie ersetzt keine notwendige Fachpflege.
Wir behaupten keine bestehenden Klinikkooperationen. Nötige Abstimmungen mit dem Entlassmanagement wären mit Ihrer Zustimmung Teil der individuellen Aufnahmevorbereitung.
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