SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Lahr/Schwarzwald. Große Kreisstadt mit rund 48.000 Einwohner*innen in der Ortenau. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Angehörige in Lahr/Schwarzwald sollen erkennen können, was schon möglich ist und was noch vorbereitet wird. Derzeit nehmen wir Anfragen entgegen; die Versorgung selbst ist an Zulassung und individuelle Voraussetzungen gebunden. Geplant ist Fachpflege im 1:1-Modell. Konkrete Dienstbesetzungen oder Starttermine können daraus nicht abgeleitet werden und werden erst im weiteren Aufnahmeprozess geklärt.
Bei der Kostenklärung für Lahr/Schwarzwald müssen Leistungsanspruch und Eigenanteil getrennt betrachtet werden. Eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse sind Voraussetzungen der Übernahme nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % an höchstens 28 Tagen jährlich plus 10 € pro Verordnung anfallen. Es gilt die Belastungsgrenze; Minderjährige sind von dieser Zuzahlung ausgenommen.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Lahr/Schwarzwald möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Im ersten Austausch zu Lahr/Schwarzwald stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Lahr/Schwarzwald liegt in der Ortenau (Ortenaukreis), rund 135 km Luftlinie südwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Gengenbach, Offenburg und Emmendingen entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Für die Rückkehr nach Lahr/Schwarzwald ist eine gemeinsame Aufgabenliste hilfreich: medizinische Unterlagen, Kostenzusage, Hilfsmittel und Zuständigkeiten. Mit Ihrer Zustimmung kann die nötige Abstimmung im Aufnahmeprozess vorbereitet werden. Das ist eine geplante Zusammenarbeit im Einzelfall und keine vorhandene Kooperation mit bestimmten Kliniken. Ein verbindlicher Pflegebeginn setzt den Abschluss der Zulassung voraus.
Eine Diagnose allein legt den Umfang der außerklinischen Intensivpflege nicht fest. Für eine Anfrage aus Lahr/Schwarzwald sind die aktuelle ärztliche Einschätzung, der Bedarf an Überwachung und die Situation der Atmung entscheidend. Bei Beatmung oder Trachealkanüle müssen außerdem die individuellen Voraussetzungen für die Versorgung außerhalb des Krankenhauses geklärt sein. Die medizinische Entscheidung liegt bei den zuständigen Ärzt*innen.
Ein Zuhause muss nicht wie ein Krankenhaus aussehen. Für die geplante Pflege in Lahr/Schwarzwald müssen sich notwendige Geräte und pflegerische Tätigkeiten aber sicher in den Alltag einfügen lassen. Sinnvoll sind Angaben zu vorhandener Ausstattung, räumlichen Einschränkungen und Unterstützung durch Angehörige. Anpassungen und Hilfsmittel werden anhand des tatsächlichen Bedarfs besprochen.
Sie suchen liebevolle Intensivpflege in Lahr/Schwarzwald? Unser Ratgeber erklärt alles zur 1:1-Betreuung bei Beatmung oder Tracheostoma in Ihren eigenen vier Wänden.

Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Eine gewünschte Aufnahme wird im Einzelfall geprüft. Nach Zulassung und abgeschlossener Planung wird der Termin gemeinsam vereinbart, nicht allein durch das Absenden eines Formulars.
Das geplante Modell ordnet während eines Dienstes eine Fachkraft einem Patienten zu. Mehrere Dienste können unterschiedliche Personen erfordern; ein bestehender Dienstplan wird nicht zugesagt.
Das Vorhaben umfasst Pflege bei Trachealkanüle und Beatmung. Daraus folgt kein allgemeiner Leistungsanspruch; die medizinischen Anforderungen für Lahr/Schwarzwald müssen gesondert geklärt werden.
Wünsche von Betroffenen und Angehörigen sollen in die Planung einfließen. Medizinische Maßnahmen bleiben an fachliche Vorgaben gebunden; die Familie ersetzt keine notwendige Fachpflege.
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