Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist bei außerklinischer Intensivpflege der zentrale Schritt. SmartPflege24 übernimmt die komplette Beantragung für Sie – von der ärztlichen Verordnung bis zur Genehmigung.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
1. Ärztliche Verordnung außerklinischer Intensivpflege. 2. Potentialerhebung nach IPReG durch einen besonders qualifizierten Arzt. 3. Antrag bei der Krankenkasse mit Kostenvoranschlag von SmartPflege24. 4. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD). 5. Genehmigung und Start der Versorgung.
Benötigt werden: ärztliche Verordnung, Diagnosen und Befunde, Ergebnis der Potentialerhebung, Pflegeplanung des Pflegedienstes, Kostenvoranschlag sowie ggf. Nachweise zum Wohnumfeld. Wir stellen sicher, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Ablehnungen sind kein Grund zur Sorge – viele lassen sich durch qualifizierten Widerspruch aufheben. Wir formulieren gemeinsam mit unserem Netzwerk aus Sozialrechtler*innen einen fundierten Widerspruch und begleiten Sie im Ernstfall bis zum Sozialgericht.
Krankenkassen müssen innerhalb von 3 Wochen entscheiden (mit MD-Gutachten 5 Wochen). Erfolgt keine Entscheidung, gilt der Antrag als genehmigt (§ 13 Abs. 3a SGB V).
Ja. Nach § 33 SGB I haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Die Krankenkasse darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.
Ja, seit dem IPReG ist eine jährliche Potentialerhebung und Neu-Antragstellung vorgesehen. SmartPflege24 übernimmt diesen Prozess für Sie.
Schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich per E-Mail.
Jetzt per E-Mail beraten lassen