SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Heidelberg. Universitätsstadt mit rund 160.000 Einwohner*innen am Neckar. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Für die Rückkehr nach Heidelberg ist eine gemeinsame Aufgabenliste hilfreich: medizinische Unterlagen, Kostenzusage, Hilfsmittel und Zuständigkeiten. Mit Ihrer Zustimmung kann die nötige Abstimmung im Aufnahmeprozess vorbereitet werden. Das ist eine geplante Zusammenarbeit im Einzelfall und keine vorhandene Kooperation mit bestimmten Kliniken. Ein verbindlicher Pflegebeginn setzt den Abschluss der Zulassung voraus.
Für das kostenlose Erstgespräch können Sie das Kontaktformular nutzen oder an info@smartpflege24.de schreiben. Hilfreich sind der gewünschte Versorgungsort Heidelberg, die derzeitige Betreuung und die wichtigsten offenen Fragen. Diagnosen und vertrauliche Unterlagen besprechen wir nur soweit nötig. Das Gespräch dient der Orientierung und ist weder eine Aufnahmebestätigung noch die Zusage einer bestimmten Antwort- oder Startfrist.
Heidelberg liegt am Neckar (Regierungsbezirk Karlsruhe), rund 90 km Luftlinie nordwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Eppelheim, Leimen und Sandhausen entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistung bei entsprechender Verordnung und Genehmigung. Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten gesetzliche Zuzahlungen: 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung; die persönliche Belastungsgrenze ist zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zahlen nicht zu. Für eine Anfrage aus Heidelberg ist der Bescheid der Kasse maßgeblich.
Angehörige in Heidelberg sollen erkennen können, was schon möglich ist und was noch vorbereitet wird. Derzeit nehmen wir Anfragen entgegen; die Versorgung selbst ist an Zulassung und individuelle Voraussetzungen gebunden. Geplant ist Fachpflege im 1:1-Modell. Konkrete Dienstbesetzungen oder Starttermine können daraus nicht abgeleitet werden und werden erst im weiteren Aufnahmeprozess geklärt.
Eine Diagnose allein legt den Umfang der außerklinischen Intensivpflege nicht fest. Für eine Anfrage aus Heidelberg sind die aktuelle ärztliche Einschätzung, der Bedarf an Überwachung und die Situation der Atmung entscheidend. Bei Beatmung oder Trachealkanüle müssen außerdem die individuellen Voraussetzungen für die Versorgung außerhalb des Krankenhauses geklärt sein. Die medizinische Entscheidung liegt bei den zuständigen Ärzt*innen.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Heidelberg möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Ein Zuhause muss nicht wie ein Krankenhaus aussehen. Für die geplante Pflege in Heidelberg müssen sich notwendige Geräte und pflegerische Tätigkeiten aber sicher in den Alltag einfügen lassen. Sinnvoll sind Angaben zu vorhandener Ausstattung, räumlichen Einschränkungen und Unterstützung durch Angehörige. Anpassungen und Hilfsmittel werden anhand des tatsächlichen Bedarfs besprochen.
Professionelle 1:1-Intensivpflege in Heidelberg gesucht? Unser Ratgeber informiert über Beatmungspflege, Tracheostoma-Versorgung und die 24-Stunden-Pflege in den eigenen vier Wänden.

Verordnete und genehmigte AKI wird von der Krankenkasse getragen. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist ab 18 möglich: 10 % an bis zu 28 Tagen pro Jahr sowie 10 € je Verordnung. Persönliche Belastungsgrenzen und die Befreiung Minderjähriger sind zu beachten.
Für Heidelberg gibt es keine pauschale Startzusage. Zunächst müssen Zulassung, Genehmigung und die tatsächlichen Versorgungsmöglichkeiten geklärt werden.
1:1 bedeutet eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Es bedeutet nicht, dass dieselbe Person ohne Unterbrechung arbeitet. Besetzung und Vertretung müssen individuell geplant werden.
Geplant sind invasive und nicht-invasive Beatmungspflege sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen tatsächlich nötig und möglich sind, richtet sich nach Verordnung und individueller Prüfung.
Die betroffene Person und ihre Bezugspersonen werden nach ihren Wünschen beteiligt. Pflegerische und medizinische Zuständigkeiten müssen dabei klar voneinander abgegrenzt bleiben.
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