SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Hechingen. Stadt mit rund 19.000 Einwohner*innen unterhalb der Burg Hohenzollern. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Hechingen liegt unterhalb der Burg Hohenzollern (Zollernalbkreis), rund 65 km Luftlinie südwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Balingen, Rottenburg am Neckar und Albstadt entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
SmartPflege24 befindet sich in der Gründungs- und Zulassungsphase. Deshalb ist eine Anfrage aus Hechingen noch keine bestätigte Aufnahme. Vorgesehen ist 1:1-Betreuung: eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Ob ein geeignetes Team für Ihren Bedarf zusammengestellt werden kann, muss gesondert geklärt werden. Wir nennen keine festen Personalzahlen und versprechen keinen sofortigen Pflegebeginn.
Ein Wechsel aus dem Krankenhaus ins Zuhause in Hechingen benötigt mehr als eine Terminvereinbarung. Es muss klar sein, wer ärztliche Unterlagen bereitstellt, welche Geräte notwendig sind und wer die Pflege tatsächlich übernehmen kann. Erst wenn Zulassung und die persönlichen Voraussetzungen geklärt sind, wird der Beginn individuell abgestimmt. Wir versprechen keine lückenlose Übernahme allein aufgrund einer Anfrage.
Außerklinische Intensivpflege ist in § 37c SGB V geregelt. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Leistung bei entsprechender Verordnung und Genehmigung. Für Erwachsene ab 18 Jahren gelten gesetzliche Zuzahlungen: 10 % für höchstens 28 Tage im Jahr sowie 10 € je Verordnung; die persönliche Belastungsgrenze ist zu berücksichtigen. Kinder und Jugendliche zahlen nicht zu. Für eine Anfrage aus Hechingen ist der Bescheid der Kasse maßgeblich.
Ob eine Versorgung in Hechingen geeignet ist, hängt nicht nur vom Krankheitsnamen ab. Maßgeblich sind die medizinisch notwendigen Maßnahmen und die Möglichkeit, diese im häuslichen Umfeld umzusetzen. Ärztliche Unterlagen beschreiben beispielsweise die Beatmungssituation und den Unterstützungsbedarf. Wir möchten im Erstgespräch verstehen, welche Hilfe benötigt wird; eine medizinische Beurteilung ersetzen wir dabei nicht.
Das geplante Angebot umfasst die Begleitung bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen in Hechingen nötig wären, ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Pflegeplan. Auch Ernährung, Körperpflege und Mobilität werden berücksichtigt. Geräteinstellungen und Kanülenversorgung sind keine Selbsthilfemaßnahmen; sie gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachpersonen.
Im Gespräch über eine mögliche Versorgung in Hechingen geht es auch um Platz für Pflegebett und Hilfsmittel, die Stromversorgung der Geräte und die Zugänglichkeit des Wohnraums. Welche Ausstattung erforderlich ist, legen die verantwortlichen Fachstellen individuell fest. Vorhandene Hilfsmittel und offene Lieferfragen sollten frühzeitig benannt werden. Daraus folgt keine Zusage, dass Ersatzgeräte bereits verfügbar sind.
Im ersten Austausch zu Hechingen stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Eine gewünschte Aufnahme wird im Einzelfall geprüft. Nach Zulassung und abgeschlossener Planung wird der Termin gemeinsam vereinbart, nicht allein durch das Absenden eines Formulars.
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder info@smartpflege24.de. Eine kurze Beschreibung Ihrer Fragen genügt. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Im Gespräch können Sie angeben, welche Hilfe bereits durch Angehörige erfolgt. Aufgaben und Grenzen werden anhand der persönlichen Situation besprochen, ohne die Fachpflege pauschal auf die Familie zu übertragen.
Ärztliche Unterlagen, Kostengenehmigung und Hilfsmittelbedarf sollten bekannt sein. Eine konkrete Abstimmung erfolgt im Einzelfall; vorhandene Klinikpartnerschaften werden nicht vorausgesetzt.
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