SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Freudenstadt. Große Kreisstadt mit rund 24.000 Einwohner*innen im Schwarzwald. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Ob eine Versorgung in Freudenstadt geeignet ist, hängt nicht nur vom Krankheitsnamen ab. Maßgeblich sind die medizinisch notwendigen Maßnahmen und die Möglichkeit, diese im häuslichen Umfeld umzusetzen. Ärztliche Unterlagen beschreiben beispielsweise die Beatmungssituation und den Unterstützungsbedarf. Wir möchten im Erstgespräch verstehen, welche Hilfe benötigt wird; eine medizinische Beurteilung ersetzen wir dabei nicht.
Steht eine Entlassung nach Freudenstadt an, sollten Verordnung, Genehmigung, Hilfsmittel und eine verbindlich geklärte Versorgung zusammenpassen. Die Abstimmung mit behandelnden Ärzt*innen, Entlassmanagement und Hilfsmittelversorgung wäre Teil der individuellen Vorbereitung. Bestehende Klinikpartnerschaften behaupten wir nicht. Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung.
Bei einer Beatmung über Maske stehen andere Fragen im Vordergrund als bei einer Trachealkanüle. Für die geplante Versorgung in Freudenstadt besprechen wir daher das konkrete Verfahren, erforderliche Hilfsmittel und die pflegerischen Aufgaben. Grundpflege und Unterstützung bei der Ernährung können hinzukommen. Medizinische Maßnahmen richten sich nach fachlicher Beurteilung, nicht nach einem pauschalen Leistungspaket.
Wo können Pflegebett und medizinische Geräte stehen, und welche Wege müssen zugänglich bleiben? Solche Fragen helfen bei der Vorbereitung einer Anfrage aus Freudenstadt. Auch die Zuständigkeit für Hilfsmittel und deren Einweisung sollte geklärt sein. Ein individuelles Sicherheitskonzept ist Teil der weiteren Planung; eine allgemeine Internetseite kann es nicht ersetzen.
Angehörige in Freudenstadt sollen erkennen können, was schon möglich ist und was noch vorbereitet wird. Derzeit nehmen wir Anfragen entgegen; die Versorgung selbst ist an Zulassung und individuelle Voraussetzungen gebunden. Geplant ist Fachpflege im 1:1-Modell. Konkrete Dienstbesetzungen oder Starttermine können daraus nicht abgeleitet werden und werden erst im weiteren Aufnahmeprozess geklärt.
Wenn Sie Intensivpflege in Freudenstadt suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Freudenstadt liegt im Schwarzwald (Landkreis Freudenstadt), rund 90 km Luftlinie südwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Baiersbronn, Horb am Neckar und Nagold entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Eine pauschale Zusage „kostenlos für alle“ wäre für Intensivpflege in Freudenstadt nicht richtig. Bei Verordnung und Genehmigung trägt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich 10 % Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 € je Verordnung, begrenzt durch die persönliche Belastungsgrenze. Unter 18 Jahren fällt diese Zuzahlung nicht an. Individuelle Fragen klärt die zuständige Kasse.
Ihr Ratgeber zur außerklinischen Intensivpflege in Freudenstadt. Erfahren Sie, wie SmartPflege24 Sie mit 1:1 Betreuung, Beatmungspflege und mehr zu Hause im Schwarzwald unterstützt.

Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Eine gewünschte Aufnahme wird im Einzelfall geprüft. Nach Zulassung und abgeschlossener Planung wird der Termin gemeinsam vereinbart, nicht allein durch das Absenden eines Formulars.
Das geplante Modell ordnet während eines Dienstes eine Fachkraft einem Patienten zu. Mehrere Dienste können unterschiedliche Personen erfordern; ein bestehender Dienstplan wird nicht zugesagt.
Im Gespräch können Sie angeben, welche Hilfe bereits durch Angehörige erfolgt. Aufgaben und Grenzen werden anhand der persönlichen Situation besprochen, ohne die Fachpflege pauschal auf die Familie zu übertragen.
Ärztliche Unterlagen, Kostengenehmigung und Hilfsmittelbedarf sollten bekannt sein. Eine konkrete Abstimmung erfolgt im Einzelfall; vorhandene Klinikpartnerschaften werden nicht vorausgesetzt.
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