SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Filderstadt. Große Kreisstadt mit rund 46.000 Einwohner*innen südlich von Stuttgart. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Filderstadt möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Wenn Sie Intensivpflege in Filderstadt suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Für Menschen in Filderstadt mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Filderstadt liegt südlich von Stuttgart (Region Stuttgart), rund 30 km Luftlinie südwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Leinfelden-Echterdingen, Waldenbuch und Ostfildern entgegen.
Wo können Pflegebett und medizinische Geräte stehen, und welche Wege müssen zugänglich bleiben? Solche Fragen helfen bei der Vorbereitung einer Anfrage aus Filderstadt. Auch die Zuständigkeit für Hilfsmittel und deren Einweisung sollte geklärt sein. Ein individuelles Sicherheitskonzept ist Teil der weiteren Planung; eine allgemeine Internetseite kann es nicht ersetzen.
Steht eine Entlassung nach Filderstadt an, sollten Verordnung, Genehmigung, Hilfsmittel und eine verbindlich geklärte Versorgung zusammenpassen. Die Abstimmung mit behandelnden Ärzt*innen, Entlassmanagement und Hilfsmittelversorgung wäre Teil der individuellen Vorbereitung. Bestehende Klinikpartnerschaften behaupten wir nicht. Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung.
Bei der Kostenklärung für Filderstadt müssen Leistungsanspruch und Eigenanteil getrennt betrachtet werden. Eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse sind Voraussetzungen der Übernahme nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % an höchstens 28 Tagen jährlich plus 10 € pro Verordnung anfallen. Es gilt die Belastungsgrenze; Minderjährige sind von dieser Zuzahlung ausgenommen.
Unser Vorhaben für Filderstadt ist eine individuell geplante außerklinische Versorgung nach Abschluss der Zulassung. Beim Modell 1:1 ist eine Pflegefachkraft einem Patienten während ihres Dienstes zugeordnet. Das beschreibt das Betreuungskonzept, nicht bereits verfügbare Dienste. Personal, Vertretung und notwendiger Stundenumfang müssen vor einer verbindlichen Aufnahme nachvollziehbar abgestimmt werden.
Finden Sie alle Infos zur außerklinischen Intensivpflege in Filderstadt. Wir erklären Leistungen, Kostenübernahme und wie Sie eine liebevolle 1:1-Betreuung für Ihre Angehörigen organisieren.

Verordnete und genehmigte AKI wird von der Krankenkasse getragen. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist ab 18 möglich: 10 % an bis zu 28 Tagen pro Jahr sowie 10 € je Verordnung. Persönliche Belastungsgrenzen und die Befreiung Minderjähriger sind zu beachten.
Eine gewünschte Aufnahme wird im Einzelfall geprüft. Nach Zulassung und abgeschlossener Planung wird der Termin gemeinsam vereinbart, nicht allein durch das Absenden eines Formulars.
1:1 bedeutet eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Es bedeutet nicht, dass dieselbe Person ohne Unterbrechung arbeitet. Besetzung und Vertretung müssen individuell geplant werden.
Wünsche von Betroffenen und Angehörigen sollen in die Planung einfließen. Medizinische Maßnahmen bleiben an fachliche Vorgaben gebunden; die Familie ersetzt keine notwendige Fachpflege.
Hilfreich sind Informationen zur geplanten Entlassung und zum verordneten Bedarf. Die Versorgung muss verbindlich geklärt sein, bevor aus einer Anfrage ein Pflegebeginn wird.
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