SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Böbingen an der Rems. Gemeinde mit rund 4.500 Einwohner*innen im Remstal. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Das geplante Angebot umfasst die Begleitung bei invasiver oder nicht-invasiver Beatmung sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen in Böbingen an der Rems nötig wären, ergibt sich aus der ärztlichen Verordnung und dem individuellen Pflegeplan. Auch Ernährung, Körperpflege und Mobilität werden berücksichtigt. Geräteinstellungen und Kanülenversorgung sind keine Selbsthilfemaßnahmen; sie gehören in die Hände entsprechend qualifizierter Fachpersonen.
SmartPflege24 befindet sich in der Gründungs- und Zulassungsphase. Deshalb ist eine Anfrage aus Böbingen an der Rems noch keine bestätigte Aufnahme. Vorgesehen ist 1:1-Betreuung: eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Ob ein geeignetes Team für Ihren Bedarf zusammengestellt werden kann, muss gesondert geklärt werden. Wir nennen keine festen Personalzahlen und versprechen keinen sofortigen Pflegebeginn.
Böbingen an der Rems liegt im Remstal (Ostalbkreis), rund 30 km Luftlinie östlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Heubach, Schwäbisch Gmünd und Mutlangen entgegen.
Wo können Pflegebett und medizinische Geräte stehen, und welche Wege müssen zugänglich bleiben? Solche Fragen helfen bei der Vorbereitung einer Anfrage aus Böbingen an der Rems. Auch die Zuständigkeit für Hilfsmittel und deren Einweisung sollte geklärt sein. Ein individuelles Sicherheitskonzept ist Teil der weiteren Planung; eine allgemeine Internetseite kann es nicht ersetzen.
Bei der Kostenklärung für Böbingen an der Rems müssen Leistungsanspruch und Eigenanteil getrennt betrachtet werden. Eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse sind Voraussetzungen der Übernahme nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren kann eine Zuzahlung von 10 % an höchstens 28 Tagen jährlich plus 10 € pro Verordnung anfallen. Es gilt die Belastungsgrenze; Minderjährige sind von dieser Zuzahlung ausgenommen.
Eine Diagnose allein legt den Umfang der außerklinischen Intensivpflege nicht fest. Für eine Anfrage aus Böbingen an der Rems sind die aktuelle ärztliche Einschätzung, der Bedarf an Überwachung und die Situation der Atmung entscheidend. Bei Beatmung oder Trachealkanüle müssen außerdem die individuellen Voraussetzungen für die Versorgung außerhalb des Krankenhauses geklärt sein. Die medizinische Entscheidung liegt bei den zuständigen Ärzt*innen.
Wenn Sie Intensivpflege in Böbingen an der Rems suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Für die Rückkehr nach Böbingen an der Rems ist eine gemeinsame Aufgabenliste hilfreich: medizinische Unterlagen, Kostenzusage, Hilfsmittel und Zuständigkeiten. Mit Ihrer Zustimmung kann die nötige Abstimmung im Aufnahmeprozess vorbereitet werden. Das ist eine geplante Zusammenarbeit im Einzelfall und keine vorhandene Kooperation mit bestimmten Kliniken. Ein verbindlicher Pflegebeginn setzt den Abschluss der Zulassung voraus.
Sie können sich für Böbingen an der Rems unverbindlich melden. Eine Nachricht ist noch keine Versorgungszusage, da die Zulassung und die individuelle Aufnahmeplanung abgeschlossen sein müssen.
Bei Verordnung und Genehmigung übernimmt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Ab 18 Jahren gelten 10 % Zuzahlung für höchstens 28 Tage jährlich plus 10 € je Verordnung, mit Belastungsgrenze. Minderjährige zahlen nicht zu.
Eine gewünschte Aufnahme wird im Einzelfall geprüft. Nach Zulassung und abgeschlossener Planung wird der Termin gemeinsam vereinbart, nicht allein durch das Absenden eines Formulars.
Nein. Der erste Austausch dient der Orientierung, nicht dem Vertragsabschluss. Sie können sich mit Fragen zur geplanten Versorgung in Böbingen an der Rems unverbindlich an uns wenden.
Das Vorhaben umfasst Pflege bei Trachealkanüle und Beatmung. Daraus folgt kein allgemeiner Leistungsanspruch; die medizinischen Anforderungen für Böbingen an der Rems müssen gesondert geklärt werden.
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