SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Bad Saulgau. Kurstadt mit rund 18.000 Einwohner*innen in Oberschwaben. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
Tracheostoma, Sekretmanagement und Heimbeatmung erfordern aufeinander abgestimmte Pflege. In Bad Saulgau möchten wir diese Anforderungen zusammen mit dem übrigen Alltag betrachten: Wie gelingen Körperpflege, Ernährung und Bewegung? Welche Unterstützung wünschen Betroffene und Angehörige? Der Umfang der geplanten Fachpflege wird erst nach Prüfung der Unterlagen und der häuslichen Bedingungen festgelegt.
Eine pauschale Zusage „kostenlos für alle“ wäre für Intensivpflege in Bad Saulgau nicht richtig. Bei Verordnung und Genehmigung trägt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich 10 % Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 € je Verordnung, begrenzt durch die persönliche Belastungsgrenze. Unter 18 Jahren fällt diese Zuzahlung nicht an. Individuelle Fragen klärt die zuständige Kasse.
Bad Saulgau liegt in Oberschwaben (Landkreis Sigmaringen), rund 90 km Luftlinie südlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Bad Buchau, Mengen und Riedlingen entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Ein Zuhause muss nicht wie ein Krankenhaus aussehen. Für die geplante Pflege in Bad Saulgau müssen sich notwendige Geräte und pflegerische Tätigkeiten aber sicher in den Alltag einfügen lassen. Sinnvoll sind Angaben zu vorhandener Ausstattung, räumlichen Einschränkungen und Unterstützung durch Angehörige. Anpassungen und Hilfsmittel werden anhand des tatsächlichen Bedarfs besprochen.
Eine Diagnose allein legt den Umfang der außerklinischen Intensivpflege nicht fest. Für eine Anfrage aus Bad Saulgau sind die aktuelle ärztliche Einschätzung, der Bedarf an Überwachung und die Situation der Atmung entscheidend. Bei Beatmung oder Trachealkanüle müssen außerdem die individuellen Voraussetzungen für die Versorgung außerhalb des Krankenhauses geklärt sein. Die medizinische Entscheidung liegt bei den zuständigen Ärzt*innen.
Unser Vorhaben für Bad Saulgau ist eine individuell geplante außerklinische Versorgung nach Abschluss der Zulassung. Beim Modell 1:1 ist eine Pflegefachkraft einem Patienten während ihres Dienstes zugeordnet. Das beschreibt das Betreuungskonzept, nicht bereits verfügbare Dienste. Personal, Vertretung und notwendiger Stundenumfang müssen vor einer verbindlichen Aufnahme nachvollziehbar abgestimmt werden.
Steht eine Entlassung nach Bad Saulgau an, sollten Verordnung, Genehmigung, Hilfsmittel und eine verbindlich geklärte Versorgung zusammenpassen. Die Abstimmung mit behandelnden Ärzt*innen, Entlassmanagement und Hilfsmittelversorgung wäre Teil der individuellen Vorbereitung. Bestehende Klinikpartnerschaften behaupten wir nicht. Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung.
Wenn Sie Intensivpflege in Bad Saulgau suchen, können Sie zunächst unverbindlich Kontakt aufnehmen. Wir besprechen, was bereits ärztlich geklärt wurde und welche Fragen zu Versorgung, Antrag und Wohnumfeld offen sind. Sie müssen dafür keinen fertigen Pflegeplan vorlegen. Die weitere Abstimmung richtet sich nach Ihrer Situation; feste Gesprächsdauern oder kurzfristige Übernahmen werden nicht zugesagt.
Verordnete und genehmigte AKI wird von der Krankenkasse getragen. Ein gesetzlicher Eigenanteil ist ab 18 möglich: 10 % an bis zu 28 Tagen pro Jahr sowie 10 € je Verordnung. Persönliche Belastungsgrenzen und die Befreiung Minderjähriger sind zu beachten.
Der Starttermin wird individuell abgestimmt, nach Abschluss der Zulassung und Klärung der medizinischen sowie organisatorischen Voraussetzungen. Eine feste Frist nennen wir nicht.
Das geplante Modell ordnet während eines Dienstes eine Fachkraft einem Patienten zu. Mehrere Dienste können unterschiedliche Personen erfordern; ein bestehender Dienstplan wird nicht zugesagt.
Das Vorhaben umfasst Pflege bei Trachealkanüle und Beatmung. Daraus folgt kein allgemeiner Leistungsanspruch; die medizinischen Anforderungen für Bad Saulgau müssen gesondert geklärt werden.
Die betroffene Person und ihre Bezugspersonen werden nach ihren Wünschen beteiligt. Pflegerische und medizinische Zuständigkeiten müssen dabei klar voneinander abgegrenzt bleiben.
Schreiben Sie uns – wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich per E-Mail.
Jetzt per E-Mail beraten lassen