SmartPflege24 versorgt Menschen mit intensivmedizinischem Pflegebedarf zu Hause in Bad Krozingen. Kurstadt mit rund 20.000 Einwohner*innen mit Herzzentrum im Markgräflerland. Geplant ist die 1:1-Betreuung durch examinierte Intensiv-Fachkräfte – auch bei Beatmung, Tracheostoma und komplexen Krankheitsbildern. Nach der Zulassung planen wir die Versorgung im benötigten Stundenumfang – bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich.
Wir sind für Sie da – wählen Sie Ihre Leistung, um das richtige Versorgungsgebiet zu sehen.
Schorndorf & Rems-Murr-Kreis
Häusliche Kranken-, Grund- und Behandlungspflege vor Ort – direkt in Schorndorf und im gesamten Rems-Murr-Kreis.
Ganz Baden-Württemberg
Außerklinische Intensivpflege, Beatmungspflege und 1:1-Versorgung im eigenen Zuhause – in jeder Stadt Baden-Württembergs.
SmartPflege24 befindet sich in der Gründungs- und Zulassungsphase. Deshalb ist eine Anfrage aus Bad Krozingen noch keine bestätigte Aufnahme. Vorgesehen ist 1:1-Betreuung: eine Pflegefachkraft pro Patient im Dienst. Ob ein geeignetes Team für Ihren Bedarf zusammengestellt werden kann, muss gesondert geklärt werden. Wir nennen keine festen Personalzahlen und versprechen keinen sofortigen Pflegebeginn.
Im ersten Austausch zu Bad Krozingen stehen Ihre Fragen im Mittelpunkt: Geht es um eine geplante Entlassung, eine bestehende Versorgung oder eine grundsätzliche Orientierung? Eine kurze Nachricht über das Formular oder per E-Mail genügt für die Kontaktaufnahme. Danach wird gemeinsam geklärt, welche Informationen für die Prüfung benötigt werden. Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Für die Rückkehr nach Bad Krozingen ist eine gemeinsame Aufgabenliste hilfreich: medizinische Unterlagen, Kostenzusage, Hilfsmittel und Zuständigkeiten. Mit Ihrer Zustimmung kann die nötige Abstimmung im Aufnahmeprozess vorbereitet werden. Das ist eine geplante Zusammenarbeit im Einzelfall und keine vorhandene Kooperation mit bestimmten Kliniken. Ein verbindlicher Pflegebeginn setzt den Abschluss der Zulassung voraus.
Eine pauschale Zusage „kostenlos für alle“ wäre für Intensivpflege in Bad Krozingen nicht richtig. Bei Verordnung und Genehmigung trägt die Krankenkasse die Leistung nach § 37c SGB V. Versicherte ab 18 Jahren leisten grundsätzlich 10 % Zuzahlung für maximal 28 Tage pro Jahr und 10 € je Verordnung, begrenzt durch die persönliche Belastungsgrenze. Unter 18 Jahren fällt diese Zuzahlung nicht an. Individuelle Fragen klärt die zuständige Kasse.
Bad Krozingen liegt in Baden-Württemberg (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald), rund 170 km Luftlinie südwestlich von Schorndorf. Anfragen nehmen wir auch aus den Nachbarorten Müllheim, Freiburg im Breisgau und Breisach am Rhein entgegen. Bei dieser Entfernung klären wir im Erstgespräch offen, ob und ab wann wir ein festes Pflegeteam vor Ort einsetzen können.
Bei einer Beatmung über Maske stehen andere Fragen im Vordergrund als bei einer Trachealkanüle. Für die geplante Versorgung in Bad Krozingen besprechen wir daher das konkrete Verfahren, erforderliche Hilfsmittel und die pflegerischen Aufgaben. Grundpflege und Unterstützung bei der Ernährung können hinzukommen. Medizinische Maßnahmen richten sich nach fachlicher Beurteilung, nicht nach einem pauschalen Leistungspaket.
Für Menschen in Bad Krozingen mit komplexem Pflegebedarf beginnt die Planung mit einer genauen Bestandsaufnahme: Welche Unterstützung ist ärztlich vorgesehen, wie wird die Atmung unterstützt und was muss überwacht werden? ALS, Muskelerkrankungen oder Folgen einer schweren Verletzung können sehr unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen. Eine häusliche Versorgung muss deshalb für die einzelne Person geprüft werden.
Wo können Pflegebett und medizinische Geräte stehen, und welche Wege müssen zugänglich bleiben? Solche Fragen helfen bei der Vorbereitung einer Anfrage aus Bad Krozingen. Auch die Zuständigkeit für Hilfsmittel und deren Einweisung sollte geklärt sein. Ein individuelles Sicherheitskonzept ist Teil der weiteren Planung; eine allgemeine Internetseite kann es nicht ersetzen.
Die Genehmigung der Kasse ist für die Übernahme nach § 37c SGB V entscheidend. Erwachsene leisten grundsätzlich 10 % für maximal 28 Tage im Jahr und 10 € pro Verordnung. Die Belastungsgrenze gilt; unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung.
Für Bad Krozingen gibt es keine pauschale Startzusage. Zunächst müssen Zulassung, Genehmigung und die tatsächlichen Versorgungsmöglichkeiten geklärt werden.
Geplant sind invasive und nicht-invasive Beatmungspflege sowie Tracheostomaversorgung. Welche Maßnahmen tatsächlich nötig und möglich sind, richtet sich nach Verordnung und individueller Prüfung.
Wünsche von Betroffenen und Angehörigen sollen in die Planung einfließen. Medizinische Maßnahmen bleiben an fachliche Vorgaben gebunden; die Familie ersetzt keine notwendige Fachpflege.
Wir behaupten keine bestehenden Klinikkooperationen. Nötige Abstimmungen mit dem Entlassmanagement wären mit Ihrer Zustimmung Teil der individuellen Aufnahmevorbereitung.
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